Mehraufwand für Hinterbliebene beim Sterbefall im Ausland

Sterbefall im Ausland: Einen geliebten Menschen zu verlieren, ist ein schmerzhafter Einschnitt im Leben. Diesen Verlust emotional zu verkraften, ist schon eine der schwersten Erfahrungen, vor die uns das Leben stellt.

Ein Sterbefall fern der Heimat bringt für die Hinterbliebenen eine zusätzliche emotionale Belastung mit. Stirbt ein Angehöriger im Ausland, bedeutet das einen organisatorischen und finanziellen Mehraufwand für sie.

Die Hinterbliebenen müssen demnach einen kühlen Kopf bewahren, auch wenn sie von Trauer und Schmerz erfüllt sind und zunächst Zeit brauchen, um mit dem Verlust des geliebten Menschen zurechtzukommen. Einige Dinge erlauben allerdings keinen Aufschub und müssen daher umgehend in Angriff genommen werden. Von besonders großer Wichtigkeit ist hier die Sterbeurkunde, denn hierbei handelt es sich um die amtliche Urkunde, die den Tod des Verstorbenen bescheinigt und bei einigen Folgesachen unverzichtbar ist.

Im Normalfall wird die Sterbeurkunde durch das zuständige Standesamt in Deutschland ausgestellt. Tritt der Tod im Ausland ein, ist die Deutsche Botschaft oder ein Konsulat beziehungsweise Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland eine gute Anlaufstelle. Diese übernehmen alle notwendigen Formalitäten und geben praktische Hinweise zu der weiteren Vorgehensweise.

In diesem Artikel:
1. Sterbefall im Ausland – Mehraufwand für Hinterbliebene
2. Todesfall im Ausland – was tun?
3. Überführung nach Deutschland
4. Internationale Sterbeurkunde
5. Wann empfiehlt sich eine internationale Sterbeurkunde?
6. Nachbeurkundung der Sterbeurkunde – Aufnahme in das deutsche Sterberegister
7. Leitfaden – wertvolle Orientierung beim Sterbefall im Ausland

Todesfall im Ausland – was tun?

  • Einen Arzt rufen, der den Tod bescheinigt
    Der Sterbefall ist mit der ärztlichen Totenbescheinigung anzuzeigen (darüber ausführlich in dem Artikel Todesfall – Leitfaden in schweren Augenblicken).
  • Deutsche Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat, Generalkonsulat) im jeweiligen Land informieren. Sie leistet Unterstützung bei
    o Beantragung einer Sterbeurkunde bei den Behörden
    o Prüfung der Echtheit der Sterbeurkunde
    o Anfertigung von beglaubigten Übersetzungen wichtiger Formulare
    o Suche nach einem lokalen Bestatter
  • Behörden des Landes über den Todesfall informieren
  • Krankenkasse / Lebensversicherung der verstorbenen Person benachrichtigen
    Es ist wichtig in Erfahrung zu bringen, ob ein Auslandskrankenschutz besteht und ggf. Kosten übernommen werden.
  • Einen Bestatter im Ausland beantragen
    Ein Bestattungsunternehmen sorgt für die hygienische Versorgung vor Ort vor und übernimmt weitere Schritte gem. den geltenden bestattungsrechtlichen Vorschriften. Eine Sargüberführung innerhalb Deutschlands darf beispielsweise nur durch ein Bestattungsunternehmen vorgenommen werden.

Überführung nach Deutschland

Viele Hinterbliebene entscheiden sich anstelle einer Bestattung im Ausland für eine Beisetzung der verstorbenen Person in der Heimat.

Möglich sind Rückführungen per Flugzeug, Auto oder Zug. Je nach der Transportart gilt es bestimmte bestattungsrechtliche Anforderungen zu beachten. Beispielsweise darf eine Sargüberführung nach den geltenden Vorschriften nur durch ein Bestattungsunterhemen vorgenommen werden.

Für die Überführung des Sarges im Flugzeug sind besondere Voraussetzungen zu erfüllen:

  • der Sarg muss aus Zink bestehen
  • er muss undurchlässig verlötet sein
  • er muss in einer Holzkiste transportiert werden
  • er muss ggf. mit einer Druckausgleichvorrichtung ausgestattet sein.

Hatte der Verstorbene eine ansteckende Krankheit, muss der Leichnam in einem Leichentuch transportiert werden, das mit einer antiseptischen Lösung getränkt ist.

Für die Überführung in die Heimat muss zudem ein deutsches Bestattungsunternehmen beauftragt werden. Es nimmt dann die Urne oder den Sarg am vereinbarten Ort oder am Flughafen in Deutschland entgegen.

In einigen Ländern gilt entweder das Berliner Abkommen und/oder das Straßburger Abkommen, das einheitliche Standards für den Leichentransport zwischen Staaten regelt. Hier ist der mehrsprachige Leichenpass die Voraussetzung für den Leichentransport. Beantragt und ausgestellt wird er bei der zuständigen Behörde des Landes.

Der Leichenpass enthält folgende Informationen:

  • Persönliche Angaben: Name, Geburtsdatum, Sterbedatum, Todesursache, Alter
  • Beförderungsart
  • Abgangs- und Bestimmungsort

Die Zollbehörde überprüft anhand der Daten im Leichenpass die Identität des Verstorbenen.

Für die Ausstellung des Leichenpasses muss man beim Standesamt im jeweiligen Land folgende Dokumente einreichen:

  • Sterbeurkunde
  • Totenschein
  • Ärztliche Bestätigung, dass eine Überführung möglich ist
  • Nachweis des Bestatters über die ordnungsgemäße Einsargung
  • Bei unklarer Todesursache: Genehmigung der Staatsanwaltschaft

Die Dauer der Überführung hängt von verschiedenen Faktoren ab, auf die die Hinterbliebenen in der Regel keinen Einfluss haben wie z.B. bis die ausländischen Behörden wichtige Überführungsdokumente ausgestellt haben. Dazu zählen beispielweise der Leichenpass oder die Sterbeurkunde.

Eine weitere Möglichkeit ist die Einäscherung im Ausland. Wann diese Option in Frage kommt, hängt mitunter davon ab, ob sich auch der Verstorbene diese Bestattungsart gewünscht hat. In einigen Ländern ist die Einäscherung aus religiösen Gründen nicht gestattet.

Internationale Sterbeurkunde

Eine Sterbeurkunde ist ein mehrsprachiger Auszug aus dem Sterbeverzeichnis gem. dem Muster der Übereinkommen der Internationalen Kommission für das Zivil- und Personenstandswesen vom 8. September 9176 (CIEC). In den Vertragsstaaten ist sie von jeder Förmlichkeit befreit. Sie kann zwecks Verwendung im Ausland oder bei ausländischen Behörden auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden. Die Besonderheit einer internationalen Sterbeurkunde besteht darin, dass sie in mehreren Sprachen ausgestellt wird und dann in über 20 europäischen Staaten gilt. Die internationale Sterbeurkunde wird mehrsprachig, in der Regel zehnsprachig, ausgestellt. Sie kann wie die deutsche Sterbeurkunde in dem Standesamt beantragt werden, welches den Bezirk des Sterbeortes betreut.

Wann empfiehlt sich eine internationale Sterbeurkunde?

Eine internationale Sterbeurkunde kann die Abläufe somit deutlich beschleunigen und auch vereinfachen, so dass sich die Hinterbliebenen nicht noch um eine Übersetzung kümmern müssen.

Es gibt Sachen, die man nach einem Sterbefall regeln muss, bei denen die Vorlage einer internationalen Sterbeurkunde erforderlich ist. Dies können beispielsweise eine Erbschaft oder ein Nachlassverfahren im Ausland sein, oder wenn die Person im Ausland verstorben ist und eine Überführung des Leichnams ansteht. Ein möglicher Fall besteht auch, wenn man die Sterbeurkunde einfach verloren hat.

Was wird für die Beantragung einer internationalen Sterbeurkunde benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass
  • der sogenannte Verwandtschaftsnachweis (z.B. Geburts- oder Eheurkunde), welcher die Beziehung zu dem Verstorbenen für das Standesamt nachvollziehbar macht
  • alternativ ein Nachweis über des berechtigten Interesses, wie z.B. den Erbschein oder Grundbuchauszug
  • Ist das persönlich Vorsprechen bei dem jeweiligen Standesamt nicht möglich, kann eine Vertretervollmacht ausgestellt werden.

Die Beantragung des Dokumentes kann persönlich, per Brief oder online erfolgen.

Nachbeurkundung der Sterbeurkunde beim Sterbefall im Ausland

Ein Sterbefall ist im Ausland eingetreten und die verstorbene Person besaß die deutsche Staatsangehörigkeit. Es ist möglich, diesen Sterbefall nachträglich in ein deutsches Sterberegister eintragen zu lassen. Für die Nachbeurkundung des Sterbefalls sind einige Voraussetzungen zu erfüllen.

Eine Verpflichtung, einen im Ausland eingetretenen Todesfall in Deutschland nachträglich beurkunden zu lassen, besteht nicht. Grundsätzlich werden ordnungsgemäß ausgestellte Sterbeurkunden aus dem Ausland in Deutschland anerkannt.

Der Eintrag in das deutsche Sterberegister kann jedoch von Vorteil sein. Das ist der Fall, wenn der ausländische Todesnachweis den inländischen Erfordernissen nicht entspricht, zum Beispiel für ein Nachlassverfahren oder Rentenverfahren.

Antragsberechtigte Personen können dann jederzeit vom Standesamt eine deutsche Sterbeurkunde erhalten.

Voraussetzungen

  • Die verstorbene Person hat die deutsche Staatsangehörigkeit besessen oder
  • die verstorbene Person hat sich gewöhnlich in Deutschland aufgehalten und war
    o asylberechtigt,
    o staatenlos,
    o heimatloser Ausländer beziehungsweise heimatlose Ausländerin oder
    o ausländischer Flüchtling.
    Zuständig ist das Standesamt des Bezirkes, in dem die verstorbene Person zum Zeitpunkt des Todes ihren Wohnsitz hatte.

Zuständige Stelle

  • die verstorbene Person hat in Deutschland gewohnt:
    Zuständig ist das Standesamt des Bezirkes, in dem die verstorbene Person zum Zeitpunkt des Todes ihren Wohnsitz hatte.
  • die verstorbene Person hat nicht in Deutschland gewohnt:
    Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk die antragsberechtigte Person ihren Wohnsitz hat
  • Ergibt sich auch nach den oben genannten Punkten keine Zuständigkeit:
    Zuständig ist das Standesamt I in Berlin

Verfahrensablauf

Die Eintragung eines Sterbefalls im Ausland in das deutsche Sterberegister können folgende Personen persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen:

  • die Eltern der verstorbenen Person
  • die Kinder
  • der Ehemann oder Lebenspartner beziehungsweise die Ehefrau oder Lebenspartnerin
  • jede andere Person, die ein rechtliches Interesse an der Beurkundung geltend machen kann
  • die deutsche Auslandsvertretung, in deren Zuständigkeitsbereich der Sterbefall eingetreten ist
  • Sind die berechtigten Personen aus wichtigen Gründen verhindert, kann man sich mit Vollmacht vertreten lassen.

Erforderliche Unterlagen

In jedem Fall sind folgende Dokumente im Original einzureichen:

  • Personalausweis oder Reisepass der Antragstellerin oder des Antragstellers (oder ein anderes anerkanntes Passersatzpapier)
  • ausländische Sterbeurkunde der verstorbenen Person samt Übersetzung und, wenn nötig, Legalisation beziehungsweise Apostille
  • Geburtsurkunde der verstorbenen Person

Zusätzliche Dokumente, wenn die verstorbene Person verheiratet, geschieden oder verwitwet war, Nachweise des Familienstandes der verstorbenen Person:

  • Eheurkunde / Heiratsurkunde oder aktuelle Abschrift des Eheregisters
  • Scheidungsurteil
  • Sterbeurkunde des Ehepartners

Zusätzliche Dokumente, wenn die verstorbene Person in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebte, diese durch Beschluss aufgehoben oder durch Tod aufgelöst war:

  • Lebenspartnerschaftsurkunde oder aktuelle Abschrift des Lebenspartnerschaftsregisters
  • Aufhebungsbeschluss
  • Sterbeurkunde des Lebenspartners

Zusätzliche Dokumente, wenn der Verstorbene eingebürgert wurde:

  • Einbürgerungsurkunde oder Staatsangehörigkeitsausweis

Zusätzliche Dokumente als Nachweis des berechtigten Interesses:

  • Erbschein
  • Grundbuchauszug
  • sonstiges

Zusätzliche Information:

Bei ausländischen Personenstandsurkunden muss in den meisten Fällen eine Überbeglaubigung erforderlich. Es handelt sich um ein Legalisationsvermerk durch die jeweilige Deutsche Botschaft oder eine Apostille von der zuständigen ausländischen Behörde. Bei einem Personenstandsfall in einem sogenannten „Problemstaat“ wird weder eine Apostille noch eine Legalisation angebracht; hier kann eine kostenpflichtige Echtheitsüberprüfung durch die jeweilige Deutsche Botschaft erforderlich werden, damit die Urkunde von den deutschen Behörden anerkannt wird.

Ausländische Urkunden müssen durch einen Dolmetscher übersetzt werden, der in Deutschland beeidigt bzw. öffentlich bestellt wurde.

Die Amtssprache in Deutschland ist deutsch.

Sollten die antragsberechtigen Personen der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig sein, muss bei jedem Besuch im Standesamt ein vereidigter Dolmetscher anwesend sein. Alternativ dazu kann man auch eine Privatperson mitbringen, die dann von dem Standesamt einmalig vereidigt wird. Diese Person muss die jeweilige Muttersprache und Deutsch sicher beherrschen, sich durch einen amtlichen Lichtbildausweis ausweisen. Außerdem darf sie in der Sache nicht selbst Beteiligter oder Angehöriger eines Beteiligten sein. Für die Vereidigung wird in der Regel eine Gebühr fällig. Die Voraussetzungen können vom Standesamt zu Standesamt variieren.

Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Das Standesamt kann weitere Unterlagen verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist.

Leitfaden – wertvolle Orientierung beim Sterbefall im Ausland

Erst kommt ein Schock, dann die Trauer. Ein Todesfall in der Familie bedeutet immer eine enorme emotionale Belastung für alle Familienmitglieder. Doch trotz großer Trauer und emotionaler Aufgewühltheit müssen Fristen und Pflichten eingehalten werden, sind Behördengänge zu erledigen und die Beerdigung und Trauerfeier zu organisieren. Dabei kennen die wenigsten alle Regelungen und Vorschriften bei einem Sterbefall und wissen, was genau zu tun ist.

Die dargestellten Checklisten, Hinweise und Tipps fassen die wichtigsten Schritte zusammen und erklären, was zu tun ist – von den ersten Schritten bei Eintritt des Todesfalls, über die Organisation des Begräbnisses bis hin zu wichtigen Formalitäten und Verwaltungsaufgaben. Ich hoffe, damit den Hinterbliebenen ein Werkzeug an die Hand gegeben zu haben, die die erste Orientierung in den schwierigen Augenblicken gibt.

Einen praktischen Leitfaden zum Todesfall in schweren Augenblicken finden Sie in diesem Artikel.