Beglaubigte Übersetzungen Polnisch / Deutsch
Eine Firmengründung in Deutschland, die Bewerbung an einer deutschen Hochschule, Ihre Heirat im Ausland, der Umzug oder etwa eine Auslandsüberführung im Trauerfall: Es gibt viele Anlässe, die eine beglaubigte Übersetzung von offiziellen Urkunden erfordern.
In diesem Beitrag:
1. Beglaubigte Übersetzungen Polnisch / Deutsch
2. Begriffserläuterung – Vereidigung / Beeidigung
3. Apostille – eine besondere Beglaubigung von Dokumentne
4. Beeidigter Übersetzer und Dolmetscher mit der „Lizenz zum Stempeln“
5. Fazit – beglaubigte Übersetzungen Polnisch / Deutsch
Der Gesetzgeber fordert für viele amtliche und juristische Texte amtlich beglaubigte Übersetzungen. Eine beglaubigte Übersetzung ist eine Übersetzung, die mit der Bescheinigung einer hierzu berechtigen Person versehen wird.
Diese Beglaubigung ist ein Echtheitszertifikat, das bezeugt, dass die Übersetzung eine wortgetreue Übertragung des Originals ist. Nur ausgebildete und gerichtlich beeidigte Übersetzer dürfen eine solche Beglaubigung ausstellen.
Beglaubigte Übersetzungen werden in der Regel zur Vorlage bei (öffentlichen) Einrichtungen und Amtsträgern, wie zum Beispiel Krankenkassen, Universitäten, Gerichten, Konsulaten, Standesämtern, Gerichtsvollziehern und Meldebehörden, angefertigt.
Begriffserläuterung – Vereidigung / Beeidigung
Je nach Bundesland gibt es unterschiedliche offizielle Bezeichnungen für einen Übersetzer, dessen Sprachkenntnisse und Zuverlässigkeit von einem deutschen Gericht anerkannt wurden:
- allgemein ermächtigter Übersetzer bzw. Dolmetscher
- öffentlich bestellter Übersetzer bzw. Dolmetscher
- beeidigter/vereidigter Übersetzer bzw. Dolmetscher
- Geburtsurkunden
- Ehe-/Heiratsurkunden
- Ehefähigkeitszeugnisse
- Scheidungsurteile
- Sterbekurkunden
- Führungszeugnisse
- Meldebescheinigungen
- Schulzeugnisse
- Abiturzeugnisse
- Universitätsabschlüsse
- Diplome
- Bachelor-/Masterabschlüsse
- Zertifikate
- Apostille/Legalisation
- Gesellschaftsverträge
- Auszüge aus dem Handelsregister
- Vollmachten
- Kaufverträge
- Gerichtsdokumente
- Gerichtsurteile/-Beschlüsse
- Klageschriften
- Gerichtsladungen
- Ärztliche Atteste
- Befunde/Gutachten
- Arbeitsnachweise
- Arbeitszeugnisse
- Fahrzeugpapiere
- Empfehlungsschreiben
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Die Vereidigung erfolgt, nach eingehender Prüfung der persönlichen und fachlichen Eignung des Übersetzers, durch den Präsidenten eines Oberlandesgerichts. Hierfür muss der Übersetzer ein amtliches Führungszeugnis, eine Meldebescheinigung und den Nachweis seines fachlichen Abschlusses oder andere Nachweise, die seine fachliche Eignung bestätigen, vorlegen. Dafür ist in der Regel ein Abschluss eines Übersetzer-/Dolmetscherstudiums notwendig. Für diejenigen, die keinen Studienabschluss als Übersetzer oder Dolmetscher mitbringen, wird eine staatliche Prüfung als Nachweis der Qualifikation herangezogen. In einigen Bundesländern wird darüber hinaus ein Eignungsfeststellungsverfahren durchgeführt. Zusätzlich muss eine Verpflichtungserklärung zur Verschwiegenheit unterzeichnet werden.
Bei der Beeidigung legt der Übersetzer/Dolmetscher einen, laut Gerichtsverfassungsgesetzt festgelegten, Eid ab und beschwört, dass er „treu und gewissenhaft übertragen werde“. Erst dann erhält er seinen Siegelstempel. Je nach Bundesland ist unterschiedlich geregelt, ob das Siegel von der ausstellenden Behörde vergeben oder vom Übersetzer selbst in Auftrag gegeben wird.
Apostille – eine besondere Beglaubigung von Dokumenten
Eine besondere Form der Beglaubigung im internationalen Urkundenverkehr sind die Haager Apostille und die Legalisation.
Sie werden unter bestimmten Voraussetzungen eingesetzt, wenn die Echtheit öffentlicher Urkunden und Bescheinigungen bestätigt werden muss und das Siegel der ausstellenden Behörde hierfür nicht ausreicht.
Beglaubigt werden
• die Echtheit der Unterschrift,
• die Eigenschaft, in welcher die Unterzeichnerin/der Unterzeichner gehandelt hat,
• gegebenenfalls die Echtheit des Siegels oder Stempels, mit dem das Dokument versehen ist.
Ihre Verwendung wird durch bilaterale und multilaterale Verträge zwischen verschiedenen Staaten geregelt.
Die Apostille wird im Rechtsverkehr zwischen den Ländern, die dem Haager Übereinkommen vom 05. Oktober 1961 zur Befreiung öffentlicher Urkunden von der Legalisation beigetreten sind, genutzt. Für deutsche Urkunden wird die Apostille von bestimmten deutschen Behörden ausgestellt.
Urkunden, die für andere (nicht beigetretene) Länder bestimmt sind, erhalten eine Beglaubigung. Anschließend erfolgt die Legalisation durch einen Konsularbeamten bei der Auslandsvertretung des Staates, in dem die Urkunde benötigt wird.
Deutsche öffentliche Urkunden werden in Nicht-Mitgliedstaaten des Haager Übereinkommens nur dann anerkannt, wenn die Echtheit durch die diplomatische oder konsularische Vertretung des betreffenden Staates bestätigt worden ist. Hierzu ist in der Regeleine Vorbeglaubigung der deutschen Dokumente durch die entsprechende deutsche Behörde notwendig. Weitere Vorgaben zur Echtheitsprüfung einer Urkunde variieren zwischen den verschiedenen Auslandsvertretungen.
Beeidigter Übersetzer und Dolmetscher mit der „Lizenz zum Stempeln“
Als öffentlich bestellte und beeidigte Übersetzerin und Dolmetscherin fertige ich beglaubigte Übersetzungen in Polnisch und Deutsch an. Die Anerkennung bei Behörden, Notaren und vor Gericht ist somit sichergestellt, sodass Ihnen ein amtliches Dokument zur Verfügung steht, das am jeweiligen Ort der Verwendung Gültigkeit besitzt.
Eine beeidigte Übersetzung ins Polnische und Deutsche ist dann erforderlich, wenn dem Text in Deutschland oder Polen Rechtswirkung vor Gericht oder anderen Behörden verliehen werden soll. Meine Aufgabe als vereidigter Übersetzer für Polnisch und Deutsch ist es, die Richtigkeit und Vollständigkeit von Übersetzungen zur Vorlage vor Behörden zu bescheinigen. Das heißt, dass die jeweilige Übersetzung der fremdsprachigen Originalurkunde genau entsprechen muss.
Alle übersetzten Dokumente versehe ich mit meinem Siegel und meiner Unterschrift. Auf diese Art und Weise bürge ich für die Echtheit des Dokuments. Das Hinzuziehen eines Notars ist dann nicht mehr notwendig. In meiner Eigenschaft als beeidigte Dolmetscherin unterstütze ich Gerichte, die Staatsanwaltschaft oder die Polizei bei ihrer Arbeit. Ich werde immer dann hinzugezogen, wenn eine der beteiligten Parteien bei Gerichtsterminen oder polizeilichen Maßnahmen nicht über die erforderlichen Sprachkenntnisse verfügt, die ein umfangreiches Verständnis gewährleisten würden.
Aktuell betreue ich Unternehmen und Privatpersonen im gesamten Bundesgebiet sowie institutionelle Kunden aus Mecklenburg-Vorpommern.
Fazit – beglaubigte Übersetzungen Polnisch / Deutsch
Bei mir erhalten Sie ein „Rundum-Sorglos-Paket“ aus einer Hand – professionell, vertrauenswürdig und kostengünstig.
Um nicht auf den Post- oder Kurierversand warten zu müssen, können Sie Ihre beglaubigten Dokumente auf Wunsch vorab als PDF-Version direkt per E-Mail anfordern.
Wenn es die räumliche Nähe zulässt, können meine Kunden ihre beglaubigten Übersetzungen persönlich bei mir abholen. In allen anderen Fällen erfolgt der Versand der Unterlagen auf dem Postweg. In dringenden Fällen beauftrage ich einen Expressversand (vorzugsweise DHL) oder einen Kurier, sodass Sie Ihre Dokumente rechtzeitig erhalten.
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