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	<title>polnisch deutsch übersetzen Archive - Justyna Rose – Beeidigte Übersetzerin Polnisch–Deutsch | Neubrandenburg</title>
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	<description>Übersetzungen und Dolmetschen Polnisch–Deutsch in Neubrandenburg – beglaubigte Übersetzungen für Behörden, Gerichte und Unternehmen</description>
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	<title>polnisch deutsch übersetzen Archive - Justyna Rose – Beeidigte Übersetzerin Polnisch–Deutsch | Neubrandenburg</title>
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		<title>Notarielle Urkunde – einfach erklärt</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Justyna Rose]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 31 Aug 2021 22:00:59 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Notarielle Urkunde – sicherer Weg bei Rechtsgeschäften Eine notarielle Urkunde ermöglicht die Realisierung von bestimmten Vorhaben, wie etwa Erbvertrag oder Immobilienkauf. Das heißt, dass diese Vorhaben nur dann wirksam werden, wenn ein Notar sie beurkundet. Dieses Formerfordernis betrifft in der Regel Rechtsgeschäfte mit weitreichenden persönlichen, juristischen und/oder finanziellen Folgen. In diesen Fällen erachtet der Gesetzgeber...</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h2><a id="a"></a>Notarielle Urkunde – sicherer Weg bei Rechtsgeschäften</h2>
<p>Eine notarielle Urkunde ermöglicht die Realisierung von bestimmten Vorhaben, wie etwa Erbvertrag oder Immobilienkauf. Das heißt, dass diese Vorhaben nur dann wirksam werden, wenn ein Notar sie beurkundet.</p>
<p>Dieses Formerfordernis betrifft in der Regel Rechtsgeschäfte mit weitreichenden persönlichen, juristischen und/oder finanziellen Folgen. In diesen Fällen erachtet der Gesetzgeber die Mitwirkung eines Notars zum Schutz der Beteiligten für unbedingt geboten.</p>
<p>Das Hinzuziehen eines Notars soll sicherstellen, dass der schriftlich festgehaltene Inhalt rechtlich korrekt ist und alle Beteiligten umfassend über die Auswirkungen und die Tragweite ihres Handelns beraten und belehrt werden. Denn Abmachungen sind gut und schön. Doch was beim Notar beurkundet wurde, kann so schnell niemand streitig machen.</p>
<p style="padding-left: 40px;"><strong>In diesem Artikel:</strong><br />
<a href="#a">1. Notarielle Urkunde – sicherer Weg bei Rechtsgeschäften</a><br />
<a href="#b">2. Notarielle Beurkundung in Deutschland – verpflichtend oder ratsam?</a><br />
<a href="#c">3. Formbedürftige Rechtsgeschäfte</a><br />
<a href="#d">4. Ablauf einer notariellen Beurkundung</a><br />
<a href="#e">5. Notarvertrag am Beispiel eines Immobilienkaufvertrags</a><br />
<a href="#f">6. Dolmetschen beim Notar</a><br />
<a href="#g">7. Notarielle Beurkundung vs. Notarielle Beglaubigung</a><br />
<a href="#h">8. Notarielle Urkunde &#8211; Kosten</a><br />
<a href="#i">9. Fazit – lohnt der Aufwand?</a></p>
<p style="padding-left: 40px;"><strong>Vorteile der notariellen Beurkundung</strong><br />
&#8211; Rechtssicherheit<br />
&#8211; Beweissicherheit<br />
&#8211; Vollstreckungstitel</p>
<h3><a id="b"></a>Notarielle Beurkundung in Deutschland – verpflichtend oder ratsam?</h3>
<p>&#8211; In bestimmten Fällen gesetzlich vorgeschrieben (Grundstücksgeschäften, Schenkungsversprechen, Eheverträgen oder Erbverträgen)<br />
&#8211; Dringend angeraten, wenn mehrere Parteien an einem Rechtsgeschäft beteiligt sind und der Vertrag für diese Personen bedeutende persönliche oder wirtschaftliche Folgen haben kann.<br />
Der Gesetzgeber möchte den Rechtverkehr in der Bundesrepublik Deutschland nicht unnötig erschweren. Das bedeutet, dass viele Rechtsgeschäfte formfrei sind.</p>
<p>Es gibt jedoch Bereiche, die für die handelnden Personen weitreichende persönliche, juristische oder wirtschaftliche Folgen nach sich ziehen können. Diese Vorhaben unterliegen einem gesetzlichen Formerfordernis, um ihre Gültigkeit zu bewahren. Danach muss der Notar für bestimmte Verträge oder Urkunden eine Niederschrift verfassen. Diese Urkunde muss den Beteiligten vorgelesen, von ihnen genehmigt und in Anwesenheit des Notars eigenhändig unterzeichnet werden.</p>
<p>Notariell erstellte Urschriften, Ausfertigungen oder beglaubigte Abschriften, die aus mehreren Blättern bestehen, sollen mit Schnur und Prägesiegel verbunden werden. Sie sind so herzustellen, dass sie gut lesbar, dauerhaft und fälschungssicher sind. Die Heftung und Siegelung soll unter Erhaltung der Lesbarkeit sowohl gewährleisten, dass die Urkunde vollständig bleibt, als auch verhindern, dass andere Schriftstücke nachträglich eingefügt werden. Wird die Formerfordernis nicht eingehalten, kann dies unter Umständen den Beweiswert der Urkunde mindern.</p>
<p>Die notarielle Beurkundung ist somit die strengste gesetzliche Formvorschrift.</p>
<h3><a id="c"></a>Formbedürftige Rechtsgeschäfte</h3>
<ul>
<li>Immobilie &#8211; Grundstückskauf, Schenkung, Nießbrauch, Bestellung von Hypotheken und Grundschulden</li>
<li>Familie und Partnerschaft – Ehevertrag, Scheidungs- und Partnervertrag, Adoption, Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügung</li>
<li>Erben und Schenken – Verfügung über einen Erbteil, das öffentliche Testament, Erbvertrag, Erbverzichtsvertrag, Erbschaftskauf, Nachlassverteilung, vorweggenommene Erbfolge, Schenkungsvertrag,</li>
<li>Streitvermeidung/Mediation &#8211; Scheidungsvereinbarung, Nachlassauseinandersetzung, vollstreckbare Urkunden, Schlichtungs- und Schiedstätigkeit</li>
<li>Unternehmen &#8211; Gründung oder Umgestaltung einer Gesellschaft, Anteilsübertragungen, Handelsregisteranmeldung</li>
</ul>
<h3><a id="d"></a>Ablauf einer notariellen Beurkundung</h3>
<p>Unabhängig davon, was beurkundet werden soll, hält der Notar während der Beurkundung immer die folgenden Schritte ein:</p>
<ul>
<li>Identität und Geschäftsfähigkeit der Parteien prüfen</li>
<li>Die Beteiligten über ihre Rechte und Pflichten aufklären</li>
<li>Aufnahme der Erklärung in die Urkunde</li>
<li>Vorlesen der Urkunde</li>
<li>Genehmigung der Urkundeninhalte durch die Parteien</li>
<li>Unterschrift der Urkunde durch die Parteien und den Notar</li>
</ul>
<p>Das Vorlesen des Textes ist ein wichtiger Bestandteil der Beurkundungsverhandlung. Alles, was in die Urkunde aufgenommen wurde, wird so nochmals überprüft. Die mündlichen Erläuterungen des Notars dienen darüber hinaus der „Übersetzung“. Wer selten oder gar etwas mit notariellen Beurkundungen zu tun hat, wird einen juristischen Text das erste Mal schwer verstehen können. Um sich mit den rechtlichen Inhalten vertraut zu machen, wird vorab ein Entwurf an die Interessenten verschickt. Anmerkungen und Änderungswünsche können während der Beurkundung vorgebracht werden.</p>
<p>Durch die Vertragsunterzeichnung der Parteien und des Notars wird bestätigt, dass der Vertragsinhalt im Sinne der Parteien formuliert wurde und deren Willen entspricht.</p>
<p>Die Parteien erhalten jeweils eine beglaubigte Kopie der Beurkundung, während der Notar das Original behält.</p>
<p>Für den Notar beginnt jetzt die Tätigkeit, die der Kunde oft nur in Ansätzen sieht. Denn der ordnungsgemäße Vollzug des Vertrags erfordert mehr. Im Gesellschaftsrecht sind es die nötigen Eintragungen im Handelsregister, bei einem Immobilienkauf – umfangreiche Korrespondenz mit dem Grundbuchamt und Behörden.</p>
<p>Notarverträge sind vielfach standardisiert. Sie bestehen regelmäßig aus Textbausteinen, die im Hinblick auf die individuelle Situation der Beteiligten modifiziert werden können.</p>
<p style="padding-left: 40px;"><strong>Vorteile der notariellen Beurkundung</strong><br />
&#8211; Gültigkeitsfunktion: Ohne notarielle Beurkundung ist das Rechtsgeschäft nichtig.<br />
&#8211; Warnfunktion: Der Erklärende soll wegen der Risiken des Geschäfts vor übereilten Bindungen geschützt werden<br />
&#8211; Beweisfunktion: Die Form soll beweiskräftig klarstellen, ob und mit welchem Inhalt das Geschäft zustande gekommen ist<br />
&#8211; Beratungsfunktion: Die notarielle Beurkundung soll darüber hinaus eine sachkundige Beratung und Belehrung der Beteiligten sicherstellen und eine<br />
&#8211; Kontrollfunktion: Ausnahmsweise kann durch notarielle Beurkundung eine behördliche Überwachung gewährleistet werden. Bestimmte beurkundungspflichtige Rechtsgeschäfte lösen Steuerpflichten der Beteiligten aus (Schenkungsversprechen: Schenkung- oder Erbschaftsteuer, Grundstückskaufvertrag: Grunderwerbsteuer). Der Grundstückskaufvertrag muss vom Notar nach § 18 GrEStG unverzüglich nach Beurkundung dem Grunderwerbsteuerfinanzamt mit allen enthaltenen Bedingungen übersandt werden.<br />
&#8211; Nicht bei jedem Rechtsgeschäft ist eine vollständige Kombination dieser Funktionen erforderlich.</p>
<h3><a id="e"></a>Notarvertrag am Beispiel eines Immobilienkaufvertrags</h3>
<p>Die notarielle Beurkundung von Grundstückskaufverträgen ist insbesondere in der Immobilienbranche gesetzlich vorgeschrieben. Erst ein notarieller Kaufvertrag macht den tatsächlichen Eigentumsübergang möglich, der anschließend in das Grundbuch eingetragen wird.</p>
<p>Im Immobilienbereich spricht man häufig vom Notarvertrag. Der Begriff bedeutet keinesfalls, dass ein Vertrag mit dem Notar zustande kommt. Er bezeichnet vielmehr die Notwendigkeit, dass ein Immobilienvertrag notariell beurkundet werden muss.</p>
<p>Vor allem ist der Notarvertrag, der einen Immobilienkaufvertrag notariell beurkundet, Voraussetzung, dass die Änderung der Rechtsverhältnisse im Grundbuch beantragt werden kann. Nur der Notar kann die Anträge beim Grundbuchamt stellen (z.B. Beantragung der Auflassung, Eintragung einer Grundschuld).</p>
<p>Ist der Verkäufer oder Käufer der Immobilie ein Verbraucher, der nicht gewerblich Immobilien verkauft oder kauft, soll der Notar den Vertragsentwurf zwei Wochen vor der Beurkundung zur Verfügung stellen. Diese Vorgabe des § 17 Abs. IIa Nr. 2 BeurkG ist verzichtbar. Dann allerdings sollen die Gründe für den Verzicht in der Vertragsurkunde ausdrücklich benannt werden.<br />
Ein guter Vertrag hört nicht bei seiner Beurkundung auf. Deshalb kümmert sich der Notar auch darum, dass alles Nötige veranlasst wird, um die getroffenen Vereinbarungen in die Tat umzusetzen. Der Gang durch sämtliche Behörden wird den Vertragsparteien in der Regel erspart.</p>
<p>Außerdem überwacht der Notar Zahlungen und kontrolliert, wann der Kaufpreis fällig ist. Man kann ihn beim Bedarf als Treuhänder einschalten, etwa für die Kaufsumme. Zum Schluss überprüft er noch, ob auch alles richtig vollzogen wurde. Oft sogar, ohne dass der Kunde davon überhaupt etwas merkt.</p>
<p>Aber auch, wenn der Notar die rechtliche Prüfung vornimmt: der Notar ist nicht die Vertragsseite. Die Rahmenbedingungen und etwa die Preisverhandlung bei einem Immobilienkauf bleiben in der Verantwortung der handelnden Personen.</p>
<p>Gibt es dennoch einen Konflikt, hilft die notarielle Urkunde, das Recht unkompliziert durchzusetzen. Sie dient normalerweise als Vollstreckungstitel, sodass man sich die langwierigen Verfahren vor Gericht zunächst spart.</p>
<h3><a id="f"></a>Dolmetschen beim Notar</h3>
<p>Bei einer notariellen Beurkundung muss vom Notar die gesamte Urkunde den Beteiligten vorgelesen, von diesen genehmigt und anschließend von allen Beteiligten und vom Notar unterschrieben werden.</p>
<p>Spricht oder versteht ein ausländischer Mitbürger nicht genügend deutsch, dann muss der Beurkundung ein Dolmetscher hinzugezogen werden. In der Regel liest der Notar das Dokument laut und deutlich vor. Dabei legt er regelmäßig Pausen ein, damit der Dolmetscher seine Übersetzung vorlesen kann, die er vorab angefertigt hat.</p>
<p>Ein erfolgreicher Dolmetsch-Einsatz beim Notar setzt eine gründliche schriftliche Vorbereitung, Kenntnisse der typischen Abläufe vor Ort und gutes Reaktionsvermögen, das mit sicheren Grundkenntnissen der Materie einhergeht, voraus.</p>
<p>Der Ehegatte oder ein Kind des ausländischen Mitbürgers können nicht Dolmetscher sein. Dolmetscher darf mit den Beteiligten nicht verwandt sein. Der Dolmetscher muss jedoch eine &#8222;neutrale&#8220; Person sein. Dolmetscher kann aber jede andere Person sein, die die Heimatsprache des ausländischen Mitbürgers und deutsch ausreichend gut spricht, z.B. Freunde oder Nachbarn. Es ist zwar prinzipiell erlaubt, dass ein nicht vereidigter Dolmetscher beim Notar dolmetscht &#8211; auf die Vereidigung können nämlich beide Seiten verzichten. Beim Notar ist das aber aus mehreren Gründen nicht empfehlenswert.<br />
Schon für Muttersprachler ist es nicht immer einfach, alles auf Anhieb zu verstehen. Wer dann noch dolmetschen muss, ohne das Rechtssystem beider Länder ausreichend zu kennen, macht möglicherweise weitreichende Fehler. Durch den Einsatz geschulter Dolmetscher kann das vermieden werden.</p>
<h3><a id="g"></a>Notarielle Urkunde vs. Notarielle Beglaubigung</h3>
<p>In manchen Fällen reicht eine so genannte Beglaubigung. Es handelt sich hier lediglich um eine Bescheinigung eines Notars, dass die Unterschrift unter einem Dokument oder die Kopie eines Dokuments echt ist. Die Beglaubigung dokumentiert also, dass das Original und die Abschrift übereinstimmen oder dass Sie es waren, der unterschrieben hat.</p>
<p>Eine notarielle Beurkundung dagegen beweist noch mehr. Weil sie voraussetzt, dass der Notar die Vertragsparteien ausführlich beraten und über die Tragweite ihrer Entscheidung informiert hat. Damit kann das Gericht davon ausgehen, dass jeder wusste, was er tat.</p>
<p>Eine notarielle Beurkundung stellt demzufolge nicht nur die Identität der Beteiligten fest, sondern auch deren „Vertragswillen”. Mit der notariellen Beurkundung wird sichergestellt, dass die Interessen aller Beteiligten im Vertrag berücksichtigt wurden. Sie ist notwendig, um nachzuweisen, dass eine bestimmte Willenserklärung tatsächlich wirksam ist.</p>
<p>Zu unterscheiden ist zwischen einer amtlichen und einer öffentlichen Beglaubigung. Amtliche Beglaubigungen sind bei bestimmten Landesbehörden möglich. Öffentliche Beglaubigungen führt man bei einem Notar durch.</p>
<p>Welche Art der Beglaubigung erforderlich ist, hängt vom zu beglaubigenden Gegenstand ab. Zeugnisse kann man bei Bürgerämtern, Rathäusern und Kirchen beglaubigen lassen. Dies ist meist viel günstiger als beim Notar, der diese Aufgabe auch übernehmen kann. Auch Schulen und Universitäten sind zur Beglaubigung von Unterschriften bei selbst ausgestellten Zeugnissen befugt.</p>
<p>Für Eintragungen ins Handelsregister oder ins Grundbuch sind dagegen notarielle Beglaubigungen beziehungsweise Beurkundungen notwendig. Dazu sollte man das Original und eine einfache Kopie sowie den Personalausweis mitbringen.</p>
<h3><a id="h"></a>Notarielle Urkunde &#8211; Kosten</h3>
<p>Je nach Umfang und Aufwand für den Notar fallen für die notarielle Urkunde Kosten in variabler Höhe an. Das sogenannte Gerichts- und Notarkostengesetz setzt für jede Art von Geschäft einen bestimmten Kostensatz an, der eingehalten werden muss. Die Beurkundungsgebühr setzt sich aus der vorhergehenden Beratung der Parteien durch den Notar, dem Beurkundungsentwurf und der eigentlichen notariellen Beurkundung, die am Ende stattfindet, zusammen.</p>
<p>Normalerweise einigen sich die Beteiligten gleich bei der Beurkundung eines Vertrages darüber, wer am Ende die Kosten trägt. Wenn allerdings derjenige, der die Rechnung übernommen hat, nicht zahlt, kann der Notar sein Geld von allen Beteiligten verlangen. Notfalls kann er seine Kostenforderung sogar vollstrecken, und zwar ohne Gerichtsbeschluss.</p>
<p>Man muss bei der Kalkulation gegebenenfalls an weitere Kosten denken. Bei einem Immobilienkauf erhebt sowohl das Grundbuchamt als auch das Handelsregister für ihre Arbeit Gebühren. Genau wie der Makler seine Provisionen. Es fallen zudem eventuell fällige Steuern, wie beispielsweise die Grunderwerbsteuer beim Immobilienkauf.</p>
<h4><a id="i"></a>Notarielle Beurkundung – lohnt der Aufwand?</h4>
<p>Entscheidungen zu treffen fordert Weitblick und verlässliche Regelungen. Egal, ob notarielle Beurkundung oder Beglaubigung – mit der notariellen Urkunde hat man die Sicherheit, dass man normalerweise nicht in Beweisnot gerät. Ob gegenüber Banken, Ärzten oder vor Gericht. Notarielle Urkunden bilden eine rechtssichere und klare Grundlage für Handlungen.</p>
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<li><strong><span style="color: #6d6e71;"><span style="color: #6d6e71; font-weight: 500;">Kaufvertrag</span></span></strong></li>
<li style="color: #ffba00; font-weight: 600;"><span style="color: #6d6e71; font-weight: 500;">Grundstückkauf</span></li>
<li style="color: #ffba00; font-weight: 600;"><span style="color: #6d6e71; font-weight: 500;">Immobilienkauf</span></li>
<li style="color: #ffba00; font-weight: 600;"><span style="color: #6d6e71; font-weight: 500;">Generalvollmacht</span></li>
<li style="color: #ffba00; font-weight: 600;"><span style="color: #6d6e71; font-weight: 500;">Vorsorgevollmacht</span></li>
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<li><span style="color: #6d6e71; font-weight: 500;">Nachlass</span></li>
<li><span style="color: #6d6e71; font-weight: 500;">Erbschaftsverzicht</span></li>
<li><span style="color: #6d6e71; font-weight: 500;">Erbvertrag</span></li>
<li><span style="color: #6d6e71; font-weight: 500;">Schenkung</span></li>
<li><span style="color: #6d6e71; font-weight: 500;">das öffentliche Testament</span></li>
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			<ol style="color: #ffba00; font-weight: 600;">
<li><span style="color: #6d6e71; font-weight: 500;">Verträge</span></li>
<li><span style="color: #6d6e71; font-weight: 500;">Firmengründung</span></li>
<li><span style="color: #6d6e71; font-weight: 500;">Anteilsübertragung</span></li>
<li><span style="color: #6d6e71; font-weight: 500;">Umgestaltung einer Gesellschaft</span></li>
<li><span style="color: #6d6e71; font-weight: 500;">Handelsregisteranmeldung</span></li>
</ol>

		</div>
	</div>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://uebersetzer-polnisch-deutsch.de/notarielle-urkunde-einfach-erklaert/">Notarielle Urkunde – einfach erklärt</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://uebersetzer-polnisch-deutsch.de">Justyna Rose – Beeidigte Übersetzerin Polnisch–Deutsch | Neubrandenburg</a>.</p>
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		<title>Sterbefall im Ausland – was tun?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Justyna Rose]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 31 Jul 2021 22:00:34 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Mehraufwand für Hinterbliebene beim Sterbefall im Ausland Sterbefall im Ausland: Einen geliebten Menschen zu verlieren, ist ein schmerzhafter Einschnitt im Leben. Diesen Verlust emotional zu verkraften, ist schon eine der schwersten Erfahrungen, vor die uns das Leben stellt. Ein Sterbefall fern der Heimat bringt für die Hinterbliebenen eine zusätzliche emotionale Belastung mit. Stirbt ein Angehöriger...</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://uebersetzer-polnisch-deutsch.de/sterbefall-im-ausland-was-tun/">Sterbefall im Ausland – was tun?</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://uebersetzer-polnisch-deutsch.de">Justyna Rose – Beeidigte Übersetzerin Polnisch–Deutsch | Neubrandenburg</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2><a id="a"></a>Mehraufwand für Hinterbliebene beim Sterbefall im Ausland</h2>
<p>Sterbefall im Ausland: Einen geliebten Menschen zu verlieren, ist ein schmerzhafter Einschnitt im Leben. Diesen Verlust emotional zu verkraften, ist schon eine der schwersten Erfahrungen, vor die uns das Leben stellt.</p>
<p>Ein Sterbefall fern der Heimat bringt für die Hinterbliebenen eine zusätzliche emotionale Belastung mit. Stirbt ein Angehöriger im Ausland, bedeutet das einen organisatorischen und finanziellen Mehraufwand für sie.</p>
<p>Die Hinterbliebenen müssen demnach einen kühlen Kopf bewahren, auch wenn sie von Trauer und Schmerz erfüllt sind und zunächst Zeit brauchen, um mit dem Verlust des geliebten Menschen zurechtzukommen. Einige Dinge erlauben allerdings keinen Aufschub und müssen daher umgehend in Angriff genommen werden. Von besonders großer Wichtigkeit ist hier die Sterbeurkunde, denn hierbei handelt es sich um die amtliche Urkunde, die den Tod des Verstorbenen bescheinigt und bei einigen Folgesachen unverzichtbar ist.</p>
<p>Im Normalfall wird die Sterbeurkunde durch das zuständige Standesamt in Deutschland ausgestellt. Tritt der Tod im Ausland ein, ist die Deutsche Botschaft oder ein Konsulat beziehungsweise Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland eine gute Anlaufstelle. Diese übernehmen alle notwendigen Formalitäten und geben praktische Hinweise zu der weiteren Vorgehensweise.</p>
<p style="padding-left: 40px;"><strong>In diesem Artikel:</strong><br />
<a href="#a">1. Sterbefall im Ausland – Mehraufwand für Hinterbliebene</a><br />
<a href="#b">2. Todesfall im Ausland &#8211; was tun?</a><br />
<a href="#c">3. Überführung nach Deutschland</a><br />
<a href="#d">4. Internationale Sterbeurkunde</a><br />
<a href="#e">5. Wann empfiehlt sich eine internationale Sterbeurkunde?</a><br />
<a href="#f">6. Nachbeurkundung der Sterbeurkunde &#8211; Aufnahme in das deutsche Sterberegister</a><br />
<a href="#g">7. Leitfaden &#8211; wertvolle Orientierung beim Sterbefall im Ausland</a></p>
<h3><a id="b"></a>Todesfall im Ausland &#8211; was tun?</h3>
<ul>
<li>Einen Arzt rufen, der den Tod bescheinigt<br />
Der Sterbefall ist mit der ärztlichen Totenbescheinigung anzuzeigen (darüber ausführlich in dem Artikel Todesfall – Leitfaden in schweren Augenblicken).</li>
<li>Deutsche Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat, Generalkonsulat) im jeweiligen Land informieren. Sie leistet Unterstützung bei<br />
o Beantragung einer Sterbeurkunde bei den Behörden<br />
o Prüfung der Echtheit der Sterbeurkunde<br />
o Anfertigung von beglaubigten Übersetzungen wichtiger Formulare<br />
o Suche nach einem lokalen Bestatter</li>
<li>Behörden des Landes über den Todesfall informieren</li>
<li>Krankenkasse / Lebensversicherung der verstorbenen Person benachrichtigen<br />
Es ist wichtig in Erfahrung zu bringen, ob ein Auslandskrankenschutz besteht und ggf. Kosten übernommen werden.</li>
<li>Einen Bestatter im Ausland beantragen<br />
Ein Bestattungsunternehmen sorgt für die hygienische Versorgung vor Ort vor und übernimmt weitere Schritte gem. den geltenden bestattungsrechtlichen Vorschriften. Eine Sargüberführung innerhalb Deutschlands darf beispielsweise nur durch ein Bestattungsunternehmen vorgenommen werden.</li>
</ul>
<h3><a id="c"></a>Überführung nach Deutschland</h3>
<p>Viele Hinterbliebene entscheiden sich anstelle einer Bestattung im Ausland für eine Beisetzung der verstorbenen Person in der Heimat.</p>
<p>Möglich sind Rückführungen per Flugzeug, Auto oder Zug. Je nach der Transportart gilt es bestimmte bestattungsrechtliche Anforderungen zu beachten. Beispielsweise darf eine Sargüberführung nach den geltenden Vorschriften nur durch ein Bestattungsunterhemen vorgenommen werden.</p>
<p>Für die Überführung des Sarges im Flugzeug sind besondere Voraussetzungen zu erfüllen:</p>
<ul>
<li>der Sarg muss aus Zink bestehen</li>
<li>er muss undurchlässig verlötet sein</li>
<li>er muss in einer Holzkiste transportiert werden</li>
<li>er muss ggf. mit einer Druckausgleichvorrichtung ausgestattet sein.</li>
</ul>
<p>Hatte der Verstorbene eine ansteckende Krankheit, muss der Leichnam in einem Leichentuch transportiert werden, das mit einer antiseptischen Lösung getränkt ist.</p>
<p>Für die Überführung in die Heimat muss zudem ein deutsches Bestattungsunternehmen beauftragt werden. Es nimmt dann die Urne oder den Sarg am vereinbarten Ort oder am Flughafen in Deutschland entgegen.</p>
<p>In einigen Ländern gilt entweder das Berliner Abkommen und/oder das Straßburger Abkommen, das einheitliche Standards für den Leichentransport zwischen Staaten regelt. Hier ist der mehrsprachige Leichenpass die Voraussetzung für den Leichentransport. Beantragt und ausgestellt wird er bei der zuständigen Behörde des Landes.</p>
<p>Der Leichenpass enthält folgende Informationen:</p>
<ul>
<li>Persönliche Angaben: Name, Geburtsdatum, Sterbedatum, Todesursache, Alter</li>
<li>Beförderungsart</li>
<li>Abgangs- und Bestimmungsort</li>
</ul>
<p>Die Zollbehörde überprüft anhand der Daten im Leichenpass die Identität des Verstorbenen.</p>
<p>Für die Ausstellung des Leichenpasses muss man beim Standesamt im jeweiligen Land folgende Dokumente einreichen:</p>
<ul>
<li>Sterbeurkunde</li>
<li>Totenschein</li>
<li>Ärztliche Bestätigung, dass eine Überführung möglich ist</li>
<li>Nachweis des Bestatters über die ordnungsgemäße Einsargung</li>
<li>Bei unklarer Todesursache: Genehmigung der Staatsanwaltschaft</li>
</ul>
<p>Die Dauer der Überführung hängt von verschiedenen Faktoren ab, auf die die Hinterbliebenen in der Regel keinen Einfluss haben wie z.B. bis die ausländischen Behörden wichtige Überführungsdokumente ausgestellt haben. Dazu zählen beispielweise der Leichenpass oder die Sterbeurkunde.</p>
<p>Eine weitere Möglichkeit ist die Einäscherung im Ausland. Wann diese Option in Frage kommt, hängt mitunter davon ab, ob sich auch der Verstorbene diese Bestattungsart gewünscht hat. In einigen Ländern ist die Einäscherung aus religiösen Gründen nicht gestattet.</p>
<h3><a id="d"></a>Internationale Sterbeurkunde</h3>
<p>Eine Sterbeurkunde ist ein mehrsprachiger Auszug aus dem Sterbeverzeichnis gem. dem Muster der Übereinkommen der Internationalen Kommission für das Zivil- und Personenstandswesen vom 8. September 9176 (CIEC). In den Vertragsstaaten ist sie von jeder Förmlichkeit befreit. Sie kann zwecks Verwendung im Ausland oder bei ausländischen Behörden auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden. Die Besonderheit einer internationalen Sterbeurkunde besteht darin, dass sie in mehreren Sprachen ausgestellt wird und dann in über 20 europäischen Staaten gilt. Die internationale Sterbeurkunde wird mehrsprachig, in der Regel zehnsprachig, ausgestellt. Sie kann wie die deutsche Sterbeurkunde in dem Standesamt beantragt werden, welches den Bezirk des Sterbeortes betreut.</p>
<h3><a id="e"></a>Wann empfiehlt sich eine internationale Sterbeurkunde?</h3>
<p>Eine internationale Sterbeurkunde kann die Abläufe somit deutlich beschleunigen und auch vereinfachen, so dass sich die Hinterbliebenen nicht noch um eine Übersetzung kümmern müssen.</p>
<p>Es gibt Sachen, die man nach einem Sterbefall regeln muss, bei denen die Vorlage einer internationalen Sterbeurkunde erforderlich ist. Dies können beispielsweise eine Erbschaft oder ein Nachlassverfahren im Ausland sein, oder wenn die Person im Ausland verstorben ist und eine Überführung des Leichnams ansteht. Ein möglicher Fall besteht auch, wenn man die Sterbeurkunde einfach verloren hat.</p>
<p>Was wird für die Beantragung einer internationalen Sterbeurkunde benötigt?</p>
<ul>
<li>Personalausweis oder Reisepass</li>
<li>der sogenannte Verwandtschaftsnachweis (z.B. Geburts- oder Eheurkunde), welcher die Beziehung zu dem Verstorbenen für das Standesamt nachvollziehbar macht</li>
<li>alternativ ein Nachweis über des berechtigten Interesses, wie z.B. den Erbschein oder Grundbuchauszug</li>
<li>Ist das persönlich Vorsprechen bei dem jeweiligen Standesamt nicht möglich, kann eine Vertretervollmacht ausgestellt werden.</li>
</ul>
<p>Die Beantragung des Dokumentes kann persönlich, per Brief oder online erfolgen.</p>
<h3><a id="f"></a>Nachbeurkundung der Sterbeurkunde beim Sterbefall im Ausland</h3>
<p>Ein Sterbefall ist im Ausland eingetreten und die verstorbene Person besaß die deutsche Staatsangehörigkeit. Es ist möglich, diesen Sterbefall nachträglich in ein deutsches Sterberegister eintragen zu lassen. Für die Nachbeurkundung des Sterbefalls sind einige Voraussetzungen zu erfüllen.</p>
<p>Eine Verpflichtung, einen im Ausland eingetretenen Todesfall in Deutschland nachträglich beurkunden zu lassen, besteht nicht. Grundsätzlich werden ordnungsgemäß ausgestellte Sterbeurkunden aus dem Ausland in Deutschland anerkannt.</p>
<p>Der Eintrag in das deutsche Sterberegister kann jedoch von Vorteil sein. Das ist der Fall, wenn der ausländische Todesnachweis den inländischen Erfordernissen nicht entspricht, zum Beispiel für ein Nachlassverfahren oder Rentenverfahren.</p>
<p>Antragsberechtigte Personen können dann jederzeit vom Standesamt eine deutsche Sterbeurkunde erhalten.</p>
<p style="padding-left: 40px;"><strong>Voraussetzungen</strong></p>
<ul>
<li>Die verstorbene Person hat die deutsche Staatsangehörigkeit besessen oder</li>
<li>die verstorbene Person hat sich gewöhnlich in Deutschland aufgehalten und war<br />
o asylberechtigt,<br />
o staatenlos,<br />
o heimatloser Ausländer beziehungsweise heimatlose Ausländerin oder<br />
o ausländischer Flüchtling.<br />
Zuständig ist das Standesamt des Bezirkes, in dem die verstorbene Person zum Zeitpunkt des Todes ihren Wohnsitz hatte.</li>
</ul>
<p style="padding-left: 40px;"><strong>Zuständige Stelle</strong></p>
<ul>
<li>die verstorbene Person hat in Deutschland gewohnt:<br />
Zuständig ist das Standesamt des Bezirkes, in dem die verstorbene Person zum Zeitpunkt des Todes ihren Wohnsitz hatte.</li>
<li>die verstorbene Person hat nicht in Deutschland gewohnt:<br />
Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk die antragsberechtigte Person ihren Wohnsitz hat</li>
<li>Ergibt sich auch nach den oben genannten Punkten keine Zuständigkeit:<br />
Zuständig ist das Standesamt I in Berlin</li>
</ul>
<p style="padding-left: 40px;"><strong>Verfahrensablauf</strong></p>
<p style="padding-left: 40px;">Die Eintragung eines Sterbefalls im Ausland in das deutsche Sterberegister können folgende Personen persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen:</p>
<ul>
<li>die Eltern der verstorbenen Person</li>
<li>die Kinder</li>
<li>der Ehemann oder Lebenspartner beziehungsweise die Ehefrau oder Lebenspartnerin</li>
<li>jede andere Person, die ein rechtliches Interesse an der Beurkundung geltend machen kann</li>
<li>die deutsche Auslandsvertretung, in deren Zuständigkeitsbereich der Sterbefall eingetreten ist</li>
<li>Sind die berechtigten Personen aus wichtigen Gründen verhindert, kann man sich mit Vollmacht vertreten lassen.</li>
</ul>
<p style="padding-left: 40px;"><strong>Erforderliche Unterlagen</strong></p>
<p style="padding-left: 40px;">In jedem Fall sind folgende Dokumente im Original einzureichen:</p>
<ul>
<li>Personalausweis oder Reisepass der Antragstellerin oder des Antragstellers (oder ein anderes anerkanntes Passersatzpapier)</li>
<li>ausländische Sterbeurkunde der verstorbenen Person samt Übersetzung und, wenn nötig, Legalisation beziehungsweise Apostille</li>
<li>Geburtsurkunde der verstorbenen Person</li>
</ul>
<p style="padding-left: 40px;"><strong>Zusätzliche Dokumente, wenn die verstorbene Person verheiratet, geschieden oder verwitwet war, Nachweise des Familienstandes der verstorbenen Person:</strong></p>
<ul>
<li>Eheurkunde / Heiratsurkunde oder aktuelle Abschrift des Eheregisters</li>
<li>Scheidungsurteil</li>
<li>Sterbeurkunde des Ehepartners</li>
</ul>
<p style="padding-left: 40px;"><strong>Zusätzliche Dokumente, wenn die verstorbene Person in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebte, diese durch Beschluss aufgehoben oder durch Tod aufgelöst war:</strong></p>
<ul>
<li>Lebenspartnerschaftsurkunde oder aktuelle Abschrift des Lebenspartnerschaftsregisters</li>
<li>Aufhebungsbeschluss</li>
<li>Sterbeurkunde des Lebenspartners</li>
</ul>
<p style="padding-left: 40px;"><strong>Zusätzliche Dokumente, wenn der Verstorbene eingebürgert wurde:</strong></p>
<ul>
<li>Einbürgerungsurkunde oder Staatsangehörigkeitsausweis</li>
</ul>
<p style="padding-left: 40px;"><strong>Zusätzliche Dokumente als Nachweis des berechtigten Interesses:</strong></p>
<ul>
<li>Erbschein</li>
<li>Grundbuchauszug</li>
<li>sonstiges</li>
</ul>
<p style="padding-left: 40px;"><strong>Zusätzliche Information:</strong></p>
<p style="padding-left: 40px;">Bei ausländischen Personenstandsurkunden muss in den meisten Fällen eine Überbeglaubigung erforderlich. Es handelt sich um ein Legalisationsvermerk durch die jeweilige Deutsche Botschaft oder eine Apostille von der zuständigen ausländischen Behörde. Bei einem Personenstandsfall in einem sogenannten &#8222;Problemstaat&#8220; wird weder eine Apostille noch eine Legalisation angebracht; hier kann eine kostenpflichtige Echtheitsüberprüfung durch die jeweilige Deutsche Botschaft erforderlich werden, damit die Urkunde von den deutschen Behörden anerkannt wird.</p>
<p style="padding-left: 40px;">Ausländische Urkunden müssen durch einen Dolmetscher übersetzt werden, der in Deutschland beeidigt bzw. öffentlich bestellt wurde.</p>
<p style="padding-left: 40px;">Die Amtssprache in Deutschland ist deutsch.</p>
<p style="padding-left: 40px;">Sollten die antragsberechtigen Personen der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig sein, muss bei jedem Besuch im Standesamt ein vereidigter Dolmetscher anwesend sein. Alternativ dazu kann man auch eine Privatperson mitbringen, die dann von dem Standesamt einmalig vereidigt wird. Diese Person muss die jeweilige Muttersprache und Deutsch sicher beherrschen, sich durch einen amtlichen Lichtbildausweis ausweisen. Außerdem darf sie in der Sache nicht selbst Beteiligter oder Angehöriger eines Beteiligten sein. Für die Vereidigung wird in der Regel eine Gebühr fällig. Die Voraussetzungen können vom Standesamt zu Standesamt variieren.</p>
<p style="padding-left: 40px;">Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Das Standesamt kann weitere Unterlagen verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist.</p>
<h4><a id="g"></a>Leitfaden &#8211; wertvolle Orientierung beim Sterbefall im Ausland</h4>
<p>Erst kommt ein Schock, dann die Trauer. Ein Todesfall in der Familie bedeutet immer eine enorme emotionale Belastung für alle Familienmitglieder. Doch trotz großer Trauer und emotionaler Aufgewühltheit müssen Fristen und Pflichten eingehalten werden, sind Behördengänge zu erledigen und die Beerdigung und Trauerfeier zu organisieren. Dabei kennen die wenigsten alle Regelungen und Vorschriften bei einem Sterbefall und wissen, was genau zu tun ist.</p>
<p>Die dargestellten Checklisten, Hinweise und Tipps fassen die wichtigsten Schritte zusammen und erklären, was zu tun ist &#8211; von den ersten Schritten bei Eintritt des Todesfalls, über die Organisation des Begräbnisses bis hin zu wichtigen Formalitäten und Verwaltungsaufgaben. Ich hoffe, damit den Hinterbliebenen ein Werkzeug an die Hand gegeben zu haben, die die erste Orientierung in den schwierigen Augenblicken gibt.</p>
<p>Einen praktischen Leitfaden zum Todesfall in schweren Augenblicken finden Sie <em><a href="https://uebersetzer-polnisch-deutsch.de/todesfall-leitfaden-in-schweren-augenblicken/" target="_blank" rel="noopener">in diesem Artikel</a></em>.</p>
<p>&nbsp;</p>
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